Die bislang komplett untersagte Ausübung des Freizeitsports in Folge der Corona-Pandemie erfährt ab sofort eine erste Lockerung unter Auflagen. Diese betrifft im Allgemeinen Sportarten, welche "an der frischen Luft" stattfinden. Indoor- und Mannschaftssportarten müssen weiterhin geduldig auf eine analoge Freigabe warten.
Für den Schießsport im Allgemeinen können erste Disziplinen wieder in den Trainingsbetrieb unter Einhaltung der Hygienevorschriften einsteigen. Konkret heißt das für den SV Virnsberg, dass die Sommerbiathleten als erste wieder an den Schießstand und die Laufstrecke zurück kehren können.
Das Schützenhaus bleibt weiterhin geschlossen
Keinerlei Lockerung erfahren Vereinsheime wie das Virnsberger Schützenhaus. Dieses muss nachwievor seine Türen geschlossen lassen und auf entsprechende politische Signale hierfür warten. Auch Zuschauern ist es während der oben angesprochenen Trainingseinheiten nicht gestattet den Aktiven "über die Schulter" zu schauen.
Eine detaillierte Auflistung der schützenrelevanten Punkte konnte der Homepage des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) entnommen werden und ist im Nachgang des Videos aufgelistet.
Nachfolgende Erklärung regelt den aktuellen Sportbetrieb (Quelle: bssb.de)
Regelung als pdf
Pandemie: Bayernplan Corona – Einzelsport im Freien wieder möglich
Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL, sowie weitere Vertreter der Bayerischen Staatsregierung haben am 5. Mai 2020 den "Bayernplan Corona" vorgestellt. Dieser Plan nimmt eine schrittweise, bewusst vorsichtige Lockerung der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen vor. Er wandelt die bislang gültige Ausgangsbeschränkung zu einer Kontaktbeschränkung um. Entsprechend erging die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Dies bedeutet für uns Sportschützinnen und Sportschützen:
- Unsere Schützenheime bleiben weiterhin gesperrt, unser schießsportlicher Betrieb im Innenraum und unsere Vereinsversammlungen bleiben weiter untersagt. Auch das Schützenstüberl oder das Vereinslokal müssen gegenwärtig leider noch geschlossen bleiben.
-
Die Ausnahme bildet bis auf Weiteres der kontaktlose Einzelsport im Freien. Bogensport im Freien – einschließlich 3D-Bogenparcours – und Wurfscheibenschießen sind ab dem 11. Mai 2020 wieder möglich!
Voraussetzungen:- Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen,
- Einhaltung des Distanzgebotes von 1,5 Metern zwischen zwei Personen,
- Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen (inklusive Trainer und Aufsicht!),
- kontaktfreie Durchführung,
- keine Nutzung von Umkleidekabinen,
- konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
- keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
- Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
- keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
- keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
- keine Zuschauer.
- Masken sind für die Schießtrainings im Freien nicht vorgeschrieben.
- Unsere Kaderathleten können ihren Trainingsbetrieb unter gesonderten Voraussetzungen wiederaufnehmen. Entsprechend wird auch das Bogenschießtraining ausschließlich für Bundes- und Landeskader auf der Olympia-Schießanlage Garching-Hochbrück wiederaufgenommen.
- Die Wurfscheibenschießanlage auf der Olympia-Schießanlage in Garching-Hochbrück ist für den öffentlichen Schießbetrieb ab dem 13. Mai 2020 wieder geöffnet. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer BSSB-Homepage.
Zu dieser Seite liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.