Corona-Virus
Minderjährige vorerst wieder auf Sportanlagen zugelassen - FFP2 Maske keine Pflicht bei 2G

Der Dynamik der Pandemie gleichen sich die Dynamik der politischen Maßnahmen und auch deren Korrekturen an. Nachdem in Bayern die Ampel auf "Rot" gestellt ist, wurden Sportanlagen im ersten Entwurf Kindern und Jugendlichen, die nicht 2G erfüllten und älter als 12 sind, nicht mehr zugänglich gemacht. Weniger als 24 Stunden wurde dies korrigiert. Somit erhalten nun alle Zugang zum Schützenhaus, welche die 2G Kriterien erfüllen, jünger als 12 sind oder minderjährige Schüler, die einer mindestens zweifachen Testung in der Schule unterliegen.

Die Auferlegung der 2G-Maßnahmen hat für die Anwesenden auch Positives. So können die Masken abgelegt werden.

Zusammenfassung des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB)

Wettkampf im Nachwuchsbereich vorerst nicht betroffen

Auch der Schützengau Ansbach reagierte - unter anderem auf eine Anfrage der Virnsberger Sportleitung - auf die neue Situation und deren immensen Folgen auf die Nachwuchsrunde..

Liebe Schützen im Schützengau Ansbach,

ich möchten Euch soweit noch nicht bekannt,über die derzeit aktuelle Situation und Entscheidungen informieren. Wir werden versuchen bei Änderungen weitere Infos zu übersenden.
Im Anschluss findet ihr den aktuellen Stand:

Das bayerische Kabinett hat am 9. November beschlossen, dass am 11. November 2021 eine erleichternde Ausnahmeregelung für minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre (bisher nur bis 12 Jahre) in Kraft tritt: Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können an sportlichen Eigenaktivitäten übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. D.h., dass trotz der roten Phase der Krankenhausampel minderjährige Schülerinnen und Schüler ab dem 11. November zur aktiven Sportausübung Zutritt zum geschlossenen Raum unserer Schießanlagen erhalten, auch wenn diese nicht geimpft oder genesen sind.

Diese Info ist auch auf der Seite des BSSB abrufbar.

Viele Grüße, bleibt Gesund
Stephan Seis
Gaujugendleitung

Webmaster      09.11.2021, 20:53 Uhr | Update: 04.01.2022, 23:01 Uhr      Archiviert am 2022-01-04
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