Corona-Virus
Lockerungen für den Sportbetrieb ab 17. Februar

Nach den auf Bundesebene verhandelten Beschlüssen vom 15. Februar, stellen sich in der Konsequenz auch Lockerungen im Sportschießen ein. Der Bayerische Sportschützenbund (BSSB) veröffentlichte hierzu auf seiner Homepage die konkreten Auswirkungen für Sportschützen.

Das bayerische Kabinett hatte am 15. Februar 2022 erneute Anpassungen der Infektionsschutzvorgaben beschlossen. Der entsprechende Verordnungstext liegt nun vor und umfasst folgende Regelungen, die ab dem 17. Februar 2022 gelten:

Hier die Regelungen auf einen Blick:

  • Beim Sportschießen (zur eigenen Sportausübung) gilt im Außen- und Innenbereich 3G (vollständig geimpft, genesen oder getestet), für Zuschauer 2G (vollständig geimpft oder genesen).
  • Bei der Aus- und Weiterbildung gilt 3G.
  • Bei Vereinsversammlungen gilt 2G, speziell für ehrenamtliche Funktionäre (in Ausübung ihrer Funktion) gilt 3G.
  • In der Gastronomie gilt 2G. Reine Schankwirtschaften sind nach wie vor geschlossen.
  • Schützenstüberl:
    • Genutzt als Aufenthalts- oder Vorbereitungsraum im Rahmen der Sportausübung: 3G.
    • Genutzt als Gastronomie mit gaststättenrechtlicher Erlaubnis: 2G.
    • Genutzt als Raum für sonstige Vereinsveranstaltungen: 2G (Ausnahme für reine Gremiensitzungen von ehrenamtlichen Funktionären: 3G).
  • Bei ehrenamtlich erbrachten Eigenleistungen am Schießstand (Renovierung etc.) gilt 2G, speziell für Ehrenamtsinhaber in Ausübung ihrer Ehrenamtsfunktion 3G.
  • Schülerinnen und Schüler erhalten nach Infektionsschutz (unter Vorlage eines Schülerausweises) grundsätzlich Zugang zur eigenen Sportausübung sowie zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Diese benötigen keine weiteren Infektionsschutz-Nachweise. Im Zuschauerbereich, bei Vereinsversammlungen und in der Gastronomie gilt diese Ausnahmeregelung allerdings nur für Schülerinnen und Schüler, soweit diese minderjährig sind.
  • Folgende Tests sind bei Testerfordernissen zulässig: PCR, PoC-Antigenschnelltest zur professionellen Anwendung oder ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest).

Webmaster      17.02.2022, 20:34 Uhr | Update: 17.02.2022, 20:02 Uhr
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