Das Umschalten der Corona-Ampel auf "Rot" sorgte auch bei einigen Vereinen innerhalb des Schützengaus Ansbach für Fragezeichen, insbesondere auch im Kontext der laufenden Wettkampfrunde. Die Gauverwaltung sah sich deshalb veranlasst in einem Info-Schreiben Stellung zu aufkommenden Fragen zu stellen.
Die 2G-Regelung betrifft einige Mannschaften und Vereine und ist rechtlich unverrückbar. Ein Vorschießen oder separates Schießen der Betroffenen, welche nicht 2G erfüllen scheidet aufgrund des Betretungsverbots aus.
Um hier Alternativen flexibler handhaben zu können, wurde eine Regel seitens der Sportleitung aufgeweicht.
Für die Runde 2021/22 wird die Regelung außer Kraft gesetzt, nach der Schützen aus niedrigeren Ligen max. 2mal höherklassig aushelfen dürfen und sich mit dem dritten aushelfen (sic!) in der höheren Liga festgeschossen haben.
Bei den Wettkämpfen dürfen Schützen zwischen zwei Mannschaften des gleichen Vereins ausgetauscht werden falls sonst eine der beiden Mannschaften nicht mehr die notwendige Mindestzahl an Schützen ausweisen würde.
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