Corona-Virus
Öffnung des Schützenhauses für den Sportbetrieb ab 04. Juni - Außenbetrieb gemäß geltender Vorschriften

Das Schützenhaus geht wieder in den Betrieb über. Die letzte Öffnung am 30. Oktober 2020 liegt nun gute sieben Monate zurück. Am Freitag, 04. Juni erwacht das Schützenhaus - nahe am Sommer - aus dem langen, Corona-bedingten Winterschlaf. Noch ist ein regulärer Vor-Corona-Betrieb noch nicht möglich, weshalb die Öffnung iterativ und vorsichtig von Amtswegen gesteuert abläuft.

Sport wieder uneingeschränkt möglich

Los geht es am 04. Juni um 19:30 Uhr mit dem sportlichen Betrieb und fortführend an jedem Dienstag um 18:30 Uhr. Hierzu und für alle folgenden Öffnungstage gelten folgende Regeln (Stand 01.06.2021):

  • Im gesamten Schützenhaus muss eine FFP2-Maske getragen werden. Lediglich bei der Sportausübung am Schießstand kann die Maske abgelegt werden.
  • Jeder Besucher des Trainings muss sich mit den vollständigen Kontaktdaten in die Anwesenheitsliste eintragen.
  • Da die aktuelle Inzidenz deutlich unter 50 liegt, ist kein Test nötig.
  • Es dürfen alle Schießstände belegt werden.
  • Zuschauer sind am Schießstand innen nicht erlaubt.
  • Eltern dürfen ihre Kinder zum Sport im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht begleiten.
  • Der Schießstand und Materialien müssen nach Benutzung desinfiziert werden.
  • Es gelten die AHA-Regeln.
  • Im Außenbereich (Sommerbiathlon) können alle Stände genutzt werden.
  • Doppelt Geimpfte (mindestens zwei Wochen seit Impfung vergangen) oder Genesene (Infektion liegt höchstens sechs Monate zurück, oder aber das zurückliegende positive PCR-Testergebnis liegt mindestens 28 Tage zurück) werden bei Erfassungen nicht mitgezählt.
  • Personen, die Krankheitssymptome aufweisen oder wissentlich an einer aktiven Corona-Infektion leiden, ist der Zutritt untersagt.
  • Toiletten und Umkleiden dürfen genutzt werden.

Kein Indoor-Stammtischbetrieb

Aktuell kann kein klassischer Stammtischbetrieb abgehalten werden. Dies wird erst wieder möglich sein, wenn auch die Innengastronomie im Allgemeinen zum Zuge kommt. Sollte das Wetter es zu lassen, wird an der Schützenhauslinde ein Außenbereich aufgebaut werden. Es gelten folgende Regeln.

  • Im Innenbereich des Schützenhauses dürfen keine Getränke konsumiert werden.
  • Im Bereich der Linde gilt bei Außenbetrieb eine FFP2-Maskenpflicht. Diese darf erst am Platz abgenommen werden.
  • Da die aktuelle Inzidenz deutlich unter 50 liegt, ist kein Test nötig.
  • Personen, die Krankheitssymptome aufweisen oder wissentlich an einer aktiven Corona-Infektion leiden, ist der Zutritt untersagt.
  • Doppelt Geimpfte (mindestens zwei Wochen seit Impfung vergangen) oder Genesene (Infektion liegt höchstens sechs Monate zurück, oder aber das letzte zurückliegende, positive PCR-Testergebnis liegt mindestens 28 Tage zurück) werden bei Erfassungen nicht mitgezählt.
  • Jeder Besucher des Außenbereichs muss sich mit den vollständigen Kontaktdaten in die Anwesenheitsliste eintragen.
  • Es gelten die AHA-Regeln.
  • Pro Tisch dürfen maximal drei Haushalte mit einer Höchstzahl von in Summe 10 Personen sitzen.
  • Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1.5 Metern gewährleistet sein.

Webmaster      02.06.2021, 13:38 Uhr | Update: 04.01.2022, 23:01 Uhr      Archiviert am 2022-01-04
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