Nach den angekündtigen Lockerungen der Corona-Beschränkungen vom 16. Juni, zeichneten sich einige Erleichterungen auch für das Vereinsleben der Schützenvereine in Bayern ab. Offen war hingegen der Punkt, inwiefern die wagen Formulierungen in der Erklärung der Staatsregierung auch eine Öffnung des gesellschaftlichen Betriebs im Schützenhaus zu lassen würden.
Dieser Hoffnung erteilte der Bayerische Sportschützenbund (BSSB) als Dachverband in einem Rundschreiben vom 17. Juni eine Absage. Zwar können ab dem 22. Juni Umkleiden und Toiletten wieder regulär genutzt werden, sogar Vereinssitzungen mit bis zu 50 Personen im Innenbereich sind wieder erlaubt, in Hinblick auf die Vereinsheimnutzung schiebt folgende Formulierung dem Ganzen aber einen Riegel vor: "Rein gesellige Zusammenkünfte nach dem Training sind laut Darstellung des bayeri-schen Innenministeriums aber gegenwärtig nicht möglich." Dies ist schwer angesichts der voran gehenden Bemerkung nach zu vollziehen, darin heißt es: "Das Schützenstüberl als Gesellschafts- und Gemeinschaftsraum darf für Veranstaltungen genutzt werden, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten werden oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden."
Nur für Training geöffnet - Weitere Veranstaltungen unklar
Der Schützenverein Virnsberg wird angesichts der sehr interpretationsoffenen Regelungen das Vorsichtsprinzip walten lassen und lässt das Schützenhaus weiterhin für alles andere außer den Trainingsbetrieb geschlossen.Inwiefern auf Fernsicht auch die Veranstaltung "Königsball" abhaltbar ist, sei zum heutigen Tag nicht absehbar, so die Vorstandschaft. Die heute durch die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen bis Ende Oktober 2020, stellt auch die Virnsberger Kerwa 2020 so gut wie sicher ins Abseits, was ebenso auch die in diesem Rahmen durchgeführten Veranstaltungen bei den Virnsberger Schützen betreffen würde.
Zu dieser Seite liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.