Corona-Virus
Weitere Lockerungen erlauben in Kürze wieder Vereinsversammlungen

Ein weiterer Lichtblick tat sich am heutigen 16. Juni auf, als in einer Pressekonferenz nach der Beratung des bayerische Kabinetts über anstehende Lockerungen berichtet wurde. Diese Lockerungen erlauben insbesondere Vereinssitzungen und gestatten wieder ausgedehntere Trainingseinheiten.
Ob der Begriff der "Veranstaltungen" auch auf die Öffnung des Schützenhauses für Mitglieder für geselliges Beisammensein ausgedehnt werden kann, gilt es noch zu prüfen. Stand jetzt gibt es hierzu noch keine verwendbare Freigabe.

Folgender Wortlaut ist auf der Homepage des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) zu entnehmen:

Neues aus dem bayerischen Kabinett – weitere Corona-Lockerungen beschlossen


Das bayerische Kabinett hat am 16. Juni weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Beschlüsse werden stufenweise ab dem 17. Juni 2020 umgesetzt. Sie sind im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 16. Juni 2020 zusammengefasst.

Derzeit erarbeiten die zuständigen Staatsministerien die entsprechenden Anpassungen der diesbezüglichen Rechtsvorschriften und Hygienekonzepte. Sobald diese vorliegen und von uns in Rücksprache mit den staatlichen Stellen gegebenenfalls in ihrer Anwendung auf das Schützenwesen genauer ausgelegt wurden, werden wir an dieser Stelle wieder berichten.

U.a. betreffen folgende Beschlüsse unser Schützenwesen:

  • Vereinssitzungen sind ab 22. Juni 2020 mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich. Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt. Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020.
  • Im Bereich des Sports kann ab dem 22. Juni 2020 die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs erfolgen.
  • Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport (bisher 20 Personen) werden aufgehoben. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich für den Innen- und Außenbereich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen (Raumgröße, Belüftung).
  • Die Regelungen zur allgemeinen Kontaktbeschränkung werden ab dem 17. Juni 2020 erweitert.
    • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen des eigenen Haushalts, Familienangehörigen oder Personen eines weiteren Haushalts treffen.
    • Bei privaten Zusammenkünften zu Hause gilt keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder eine zahlenmäßige Beschränkung, stattdessen soll dort die Personenzahl unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze (Mindestabstand) begrenzt werden. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert. In geschlossenen Räumen soll für ausreichend Belüftung gesorgt werden.
  • Für die bisher zulässige Gastronomie wird ab 22. Juni 2020 die zulässige Öffnungszeit auf 23 Uhr verlängert.

Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen gilt die bislang gültige Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV), geändert durch Verordnung vom 12. Juni 2020.

Webmaster      16.06.2020, 21:05 Uhr | Update: 16.06.2020, 21:06 Uhr
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