Corona-Virus
Bayernplan Corona – Einzelsport im Freien wieder möglich

Weiterhin bleibt das Ausüben von Sport nur einem auserwählten Kreis vorbehalten. Dies bekräftigten die neuesten Äußerungen seitens der bayerischen Staatsregierung. Die Ausnahme richtet sich vor allem danach, ob der Sport unter freiem Himmel ("außen") oder aber indoor, so wie Luftgewehrschießen, ausgeführt wird.

Konkretisierung auf Sportschützen


Auf der Homepage des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) wurden die ausgesprochenen Erleichterungen konkret für Sportschützen auf Stan des 12. Mai 2020 herunter gebrochen und aufgeführt. Die nachfolgenden Regelungen wurden der Infoseite direkt entnommen.

Pandemie: Bayernplan Corona – Einzelsport im Freien wieder möglich


Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL, sowie weitere Vertreter der Bayerischen Staatsregierung haben am 5. Mai 2020 den "Bayernplan Corona" vorgestellt. Dieser Plan nimmt eine schrittweise, bewusst vorsichtige Lockerung der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen vor. Er wandelt die bislang gültige Ausgangsbeschränkung zu einer Kontaktbeschränkung um. Entsprechend erging die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Dies bedeutet für uns Sportschützinnen und Sportschützen:

  • Unsere Schützenheime bleiben weiterhin gesperrt, unser schießsportlicher Betrieb im Innenraum und unsere Vereinsversammlungen bleiben weiter untersagt. Auch das Schützenstüberl oder das Vereinslokal müssen gegenwärtig leider noch geschlossen bleiben.
  • Die Ausnahme bildet bis auf Weiteres der kontaktlose Einzelsport im Freien. Bogensport im Freien – einschließlich 3D-Bogenparcours – und Wurfscheibenschießen sind ab dem 11. Mai 2020 wieder möglich! Ebenso natürlich auch der Sommerbiathlon, der Target Sprint und das Schießen auf komplett offenen Schießständen sowie beispielsweise auch das Blasrohrschießen im Freien.
    Voraussetzungen:
    1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen,
    2. Einhaltung des Distanzgebotes von 1,5 Metern zwischen zwei Personen,
    3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen (inklusive Trainer und Aufsicht!),
    4. kontaktfreie Durchführung,
    5. keine Nutzung von Umkleidekabinen,
    6. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
    7. keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
    8. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
    9. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
    10. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
    11. keine Zuschauer.
    12. Masken sind für die Schießtrainings im Freien nicht vorgeschrieben.
      Die Vorgabe "allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen" ist insbesondere mit Blick auf den Bogensport so auszulegen, dass letztlich mehrere Fünfergruppen (Schützen und Trainer max. fünf Personen) parallel nebeneinander trainieren können. Wichtig ist hierbei, dass es sich organisatorisch tatsächlich um eigenständige Gruppen handelt, d. h., dass die Gruppen für sich trainieren, unabhängig von der anderen Gruppe. Dies bezogen auf zeitlichen und inhaltlichen Ablauf des Trainings. Weiterhin ist zu beachten, dass Waschräume und dergleichen aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht genutzt werden dürfen. Ähnlich verhält es sich mit den 3D-Parcours. Hier können natürlich auch mehrere Schützen gleichzeitig schießen, jedoch mit entsprechendem Abstand und, sofern in der Gruppe aufgetreten wird, maximal zu fünf Personen.
  • Unsere Kaderathleten können ihren Trainingsbetrieb unter gesonderten Voraussetzungen wiederaufnehmen. Entsprechend wird auch das Bogenschießtraining ausschließlich für Bundes- und Landeskader auf der Olympia-Schießanlage Garching-Hochbrück wiederaufgenommen.
  • Die Wurfscheibenschießanlage auf der Olympia-Schießanlage in Garching-Hochbrück ist für den öffentlichen Schießbetrieb ab dem 13. Mai 2020 wieder geöffnet. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer BSSB-Homepage.

Arbeiten in Eigenleistung am Schießstand ermöglichen!


Dass nach der gültigen Verordnungslage in Bayern beauftragte Firmen Reparaturen, Renovierungen, Modernisierungen, Umbauten etc. am Schützenheim bzw. Schützenstand vornehmen dürfen, Vereinsmitglieder in Eigenleistung dagegen nicht, ist nicht nachvollziehbar – gerade, da jetzt, bei ruhendem Schießbetrieb, beste Gelegenheit besteht.

Darum haben wir uns direkt an das bayerische Innenministerium gewandt, um uns – unter Bedingung des Einhaltens der besonderen Maßnahmen des Infektionsschutzes – für eine Erlaubnis der Eigenleistungen einzusetzen.

Auf unsere Initiative hin stellt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration nun klar:

  • Ehrenamtliche Tätigkeit, hier in Form von Eigenleistung an der Vereinssportstätte, darf nur dann ausgeübt werden, wenn sie dringend erforderlich ist und nicht verschoben werden kann.
  • Arbeiten von Vereinsmitgliedern sind somit ausnahmsweise dann möglich, wenn sie unaufschiebbar sind, der Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit des Vereins dienen und wenn andernfalls unabwendbare Schäden für den Verein zu befürchten sind.
  • Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Bauablauf nachhaltig gestört werden würde, sich Zeitpläne und Fertigstellungstermine erheblich verschieben und der Verein in seinen Planungen insgesamt dadurch beeinträchtigt wird. In jedem Fall muss dabei sichergestellt sein, dass so wenig Personen wie möglich auf dem Vereinsgelände tätig sind, es nicht zur Gruppenbildung kommt und die Regelungen zum Mindestabstand und zur Hygiene eingehalten werden.
Webmaster      12.05.2020, 23:28 Uhr | Update: 12.05.2020, 23:05 Uhr
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