Corona-Virus
Weitere Lockerungen lassen volle Schießstandkapazität und größere Vereinsveranstaltungen zu

Der konsequente Kampf gegen Corona in Bayern zeigt Wirkung und erlaubt am 07. Juli weitere Lockerungsmaßnahmen durch die Bayerische Staatskanzlei zu verkünden. Diese Maßnahmen betreffen unmittelbar das Vereins- und insbesondere das Schützenwesen im Freistaat. Auf der Homepage des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) sind alle Maßnahmen gelistet, die neuesten Entwicklungen sind von dieser Quelle stammend nachstehend ebenso aufgeführt.
Für die Virnsberger Schützen stehen ab dem 08. Juli dann wieder bei Bedarf alle 12 Schießstände zur Verfügung. In Hinblick auf das Vereinsfoto am 09. August kommen die neuen Vorgaben ebenso sehr gelegen.

Weitere Lockerungen für den Schießsport

Kein Mindestabstand beim Schießen | Wettkämpfe im Inneren möglich | Veranstaltungen innen bis 100, außen bis 200 Personen

Seit dem Inkrafttreten der Sechsten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist das unbedingte Einhalten des allgemeinen Abstandsgebots nicht mehr zwingend gefordert. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration teilte dem BSSB auf Nachfrage mit, dass gegen die Unterschreitung des Mindestabstands beim Training am Schießstand deshalb grundsätzlich keine Einwände bestehen. Auch ist eine sogenannte Hygienewand (Plexiglasabtrennung zwischen den Schießständen) hierfür nicht erforderlich.

Es ist somit also nicht mehr zwingend geboten, nur jeden zweiten Schießstand zu belegen. Mit Blick auf den Infektionsschutz bedeutet dies mehr Freiheit, zugleich aber auch mehr Verantwortung für unsere Vereine und jeden Einzelnen.
Das Muster für das Schutz- und Hygienekonzept haben wir entsprechend angepasst.

Das Bayerische Kabinett hat heute mit Wirkung ab 08.07.2020 folgende Lockerungen beschlossen:

Webmaster      07.07.2020, 21:07 Uhr | Update: 07.07.2020, 21:07 Uhr
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