Am 04. März veröffentlichte der Bayerische Sportschützenbund (BSSB) ein Infoschreiben zu den angekündigten Corona-Lockerungen im Kontext des Sportschießens. Dabei beruft sich das Öffnungskonzept auf die maßgeblichen Inzidenzzahlen von 50 und 100. Die ersten Lockerungen sollen dabei bereits am 08. März gelten können und betreffen Sportschützen, die ihr Hobby im Freien ausüben können (Sommerbiathlon, Trap-Schießen,Bogen etc.).
BSSB Infoschreiben (04. März 2021)
Innenbereich perspektivisch ab 22. März
In dem Schreiben wird auch der Schießsport im Innenbereich angesprochen. Dieser soll frühestens ab 22. März möglich sein. Eine stabile Inzidenz von unter 50 ist Voraussetzung für das testlose Ausüben im Innenbereich, im Bereich von 50 bis 100 wird von allen Teilnehmern ein tagesaktueller Negativtest gefordert.
Keine Öffnung bei über 100
Die sogenannte "Notbremse" tritt ein, sollte der Inzidenzwert über 100 liegen. Dann gelten die Regelungen, welche bis zum 07. März die Prämisse waren. Dies hätte zur Konsequenz, dass keinerlei Aktivitäten im Sportwesen möglich wären.
Perspektive schlecht
Stand 06. März wurden auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums für den Landkreis Ansbach ein Inzidenzwert von 97.51 ausgegeben. Die anhaltende Dynamik macht es daher sehr wahrscheinlich, dass in den nächsten Tagen die 100er Grenze geknackt wird und es im hiesigen Landkreis kurzfristig eher unwahrscheinlich ist, von den Öffnungsmöglichkeiten zu profitieren.
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