Corona-Virus
Endlich wieder Training aber nur durch strenge Einhaltung des Hygienekonzepts als oberste Prämisse

Die Wartezeit hat ein Ende. Ab 08. Juni darf in Bayern auch auf Schießstätten in geschlossenen Räumlichkeiten wieder trainiert werden. Das erste Training nach drei Monaten Zwangspause wird beim SV Virnsberg am Dienstag, 09. Juni statt finden.

Elementar: Das Hygienekonzept


Bis zum besagten Tag werden im Schützenhaus Virnsberg alle Anforderungen umgesetzt. Zusammengefasst werden folgende Punkte abverlangt:

  • Zutritt haben nur Vereinsmitglieder. Zuschauer sind nicht erlaubt.
  • Abgesehen vom Schießen selbst, haben alle Vereinsmitglieder während des Aufenthalts Mund-Nase-Masken zu tragen. Dies ist verpflichtend und führt bei Missachtung unmittelbar zum Ausschluss des Trainings.
  • Nur jeder zweite Schießstand darf belegt werden. Damit stehen zum Training 6 Schießstände zur Verfügung.
  • Der Verein stellt Desinfektionsmittel, Seife und Papiereinmalhandtücher zur Verfügung.
  • Vereinsgewehre sind unmittelbar nach Benutzung zu desinfizieren. Schießstände sind nach Benutzung zu desinfizieren. Beim Schießsaal werden die Notausgangstür und ein Fenster dauerhaft geöffnet sein und somit für entsprechende Belüftung sorgen.
  • Vor dem Training müssen sich alle Besucher mit Adressdaten und Aufenthaltszeitraum in eine Liste zur Nachvollziehbarkeit eintragen.
  • Personen mit Kontakt zu Covid19-Infizierten innerhalb der letzten 14 Tage sowie Personen mit Sympthomen sind vom Schießen und vom Betreten des Schützenhauses ausgeschlossen.
  • Der Verein stellt einen entsprechenden Ort für das Umziehen bereit, welcher der Anforderungen entspricht. Auch hier gilt nur eine notwendige Aufenthaltsdauer sowie die Nutzung durch maximale 1 Person gleichzeitig. Kontakt ist generell zu vermeiden.

Wir bitten alle Mitglieder im eigenen, im Interesse des Vereins und des Schießsports sowie im Interesse unser aller Gesundheit uns bei der Einhaltung der Regeln zu unterstützen. Es wird ein Null-Toleranzprinzip bei der Kontrolle der Maßnahmen durch die Vorstandschaft und die Sportleitung gefahren.

Und endlich können wir wieder sagen:
"Gut Schuss!" und "Viel Spaß!"

Online-Meldung des BSSB


Neue Corona-Verordnung

Das Bayerische Kabinett hatte mehrere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Nun ist die entsprechende Verordnung da: Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) vom 29. Mai 2020.

Neues Hygienekonzept

Auflagen fürs Training in Raumschießanlagen

  • Ab 8. Juni erlaubt: Das Schießtraining in komplett geschlossenen Schießständen bzw. Raumschießanlagen.
  • Voraussetzung: Abstandsregeln, Hygienekonzept und folgende Auflagen:
    • Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 („Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.“),
    • Ausübung ab dem 8. Juni 2020 in Gruppen von bis zu 20 Personen,
    • kontaktfreie Durchführung,
    • keine Nutzung von Umkleidekabinen in geschlossenen Räumlichkeiten,
    • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
    • keine Nutzung von Nassbereichen in geschlossenen Räumlichkeiten, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
    • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu oder Verlassen von Anlagen,
    • in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen besteht Maskenpflicht,
    • keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen und
    • keine Zuschauer.
  • Für eine ausreichende Belüftung mit Außenluft ist zu sorgen.
  • Außerhalb des Trainings, insbesondere beim Betreten und Verlassen der Sportstätte sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen, besteht in geschlossenen Räumen Maskenpflicht.
  • Gruppenbezogene Trainingseinheiten/-kurse werden indoor auf höchstens 60 Minuten beschränkt.

Auflagen fürs Training im Freien

  • Ab 8. Juni gelten für das Schießtraining im Freien (z.B. Training auf komplett offenen Schießständen, Wurfscheibenschießen, Bogensport im Freien inklusive 3D-Bogenparcours, Sommerbiathlon und Target Sprint, Blasrohrschießen im Freien) und für das Schießtraining in halboffenen/teilgedeckten Schießständen (z.B. 25-, 50- und 100-Meter-Schießstände) folgende, teils neue Auflagen:
    • Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 („Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.“),
    • Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen, ab dem 8. Juni 2020 in Gruppen von bis zu 20 Personen,
    • kontaktfreie Durchführung,
    • keine Nutzung von Umkleidekabinen in geschlossenen Räumlichkeiten,
    • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
    • keine Nutzung von Nassbereichen in geschlossenen Räumlichkeiten, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
    • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu oder Verlassen von Anlagen,
    • in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen besteht Maskenpflicht,
    • keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen und
    • keine Zuschauer.
Webmaster      02.06.2020, 20:47 Uhr | Update: 09.06.2020, 21:06 Uhr
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