Bei der Schützenmeistertagung des Schützengaus Ansbach vom 15. Oktober 2015 referierte der Schießstandsachverständige Bernd Engelhardt zum Thema "Neue Richtlinien für Schießstätten". Im Schützenhaus des SV Winterschneidbach bekamen die Vorstände Einblicke in die geforderten Maßnahmen und Umsetzungsmöglichkeiten. Die mit Bildmaterial versetzte Präsentation machte den Vereinsverantwortlichen praktisch deutlich, was sich hinter den Formulierungen versteckt.
Präsentation Neue Richtlinien für Schießstätten
Auch der SV Virnsberg wäre gezwungen seine gerade einmal 15 Jahre alte Schießanlage komplett zu sanieren. Neben der Verkleidung von Hölzern die in ganz seltenen Fällen Abpraller verursachen können, wären verschiedene weitere Instanzen ein Thema. Schützenscheiben dürfen nur noch dann hängen, wenn die Unterkante zwei Meter vom Boden entfernt ist oder die dem Schützen zugewandte Seite abprallsicher ist. Würde man jetzt eine neue Standanlage bauen, so müsste die Oberfläche der Schießstandablage mit einem Material versehen sein, welches abwaschbar ist. Hier soll der Bleistaub eingedämmt werden.
Für zahlreiche Vereine kommen diese Vorgaben theoretisch einem Neubau der Schießanlagen gleich. So "leiden" insbesondere Vereine, die es sich in ehemaligen Lagerhäusern, Schulen oder anderen Räumlichkeiten mit Fachwerkanteil sesshaft gemacht haben. Dennoch sind Abweichungen von den Richtlinien im Einzelfall möglich. Die Beurteilung durch den Schießstandsachverständigen ist hier maßgeblich.
Zu dieser Seite liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.