Corona-Virus
Schützenhausöffnung in Aussicht und in Prüfung: Frühester Öffnungstermin am Freitag, 03. Juli

Fast still und heimlich erfuhr das letzte BSSB-Update zu den Corona-Lockerungen am 24. Juni entscheidende Lockerungen. Im neuesten Eintrag auf der Homepage des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) vom 25. Juni 2020 ergeben sich zentrale Entwicklungen, welche von höchster Bedeutung für das Vereinsleben beim SV Virnsberg wären.

Die entscheidenden Zeilen lauten: "Die bisherige Darstellung des bayerischen Innenministeriums, dass rein gesellige Zusammenkünfte nach dem Training nicht möglich sind, ist aktuell entfallen. Die Zusammenkunft ist hiernach möglich, soweit diese Veranstaltungscharakter besitzt.". Aktuell berät die Vorstandschaft, unter welchen Umständen der Vereinsabend am Freitag wieder aufgenommen werden kann. Die Beratungen und die daraus resultierenden Organisationsmaßnahmen dauern an, so dass frühestens der Freitag, 03. Juli als erster Vereinsabend in Betracht gezogen werden könnte.

Der Wortlaut auf der Homepage des BSSB lautet wie folgt:

Weitere Corona-Lockerungen in Umsetzung

Das bayerische Kabinett hat am 16. Juni Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Beschlüsse werden stufenweise seit dem 17. Juni 2020 umgesetzt. Sie sind im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 16. Juni 2020 zusammengefasst.

Die zuständigen Staatsministerien haben die entsprechenden Anpassungen der diesbezüglichen Rechtsvorschriften und Hygienekonzepte erarbeitet: Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020 geändert durch Verordnung vom 24. Juni 2020.

Sobald sich weitere Neuerungen bzw. Aktualisierungen oder Konkretisierungen ergeben, werden diese zeitnah an dieser Stelle veröffentlicht!

Hier Neuerungen, die unser Schützenwesen betreffen:

Umkleiden im Innern wieder möglich

  • Das Umkleiden im Innenbereich unserer Schießstände bzw. Schützenheime ist unter Einhaltung des Mindestabstands wieder gestattet. Bislang konnten wir uns nur im Außenbereich umkleiden. Ab sofort sind alle Sanitär- und Umkleidebereiche wieder freigegeben. Dies ist insbesondere für unsere Gewehrschützen eine große Erleichterung.
  • Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind einzuhalten.
  • Auf die Einhaltung des Mindestabstands ist zu achten, z. B. durch die Nicht-Inbetriebnahme von jedem zweiten Waschbecken, Pissoir o. Ä. Zwischen Waschbecken und Duschen ist ein wirksamer Spritzschutz erforderlich. In Mehrplatzduschräumen müssen Duschplätze deutlich voneinander getrennt sein. Mehrplatzduschen sind außer Betrieb zu nehmen oder durch Trennwände voneinander zu separieren. Die Lüftung in den Duschräumen sollte ständig in Betrieb sein, um Dampf abzuleiten und Frischluft zuzuführen. Die Stagnation von Wasser in den außer Betrieb genommenen Sanitäranlagen ist zu vermeiden. Haartrockner dürfen benutzt werden, wenn der Abstand zwischen den Geräten mindestens 2 Meter beträgt. Die Griffe der Haartrockner müssen regelmäßig desinfiziert werden. Die Nutzung von sog. Jetstream-Geräten ist nicht erlaubt. Diese teils seit dem 20.06. ergänzten Vorschriften des Rahmenhygienekonzepts Sport des bayerischen Innenministeriums müssen – falls vor Ort relevant – in die jeweiligen Hygienekonzepte aufgenommen werden.

Vereinssitzungen wieder möglich

  • Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereins- und Parteisitzungen) sind mit bis zu 50 Teilnehmern in geschlossenen Räumen oder bis zu 100 Teilnehmern unter freiem Himmel gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen kann.
  • D.h., Vereinssitzungen mit bis zu 50 Personen innen und bis zu 100 Personen im Freien sind unter Auflagen erlaubt:
    • Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind hierbei einzuhalten.
    • Der Veranstalter muss ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet haben und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Ein mögliches Musterhygienekonzept für Lehrgänge und Tagungen liegt seitens des BSSB vor. Es muss vor Ort an die jeweiligen standortspezifischen Gegebenheiten ggf. in Rücksprache mit dem örtlichen Gesundheitsamt angepasst werden.
    • Wenn die Veranstaltung in einem gastronomischen Betrieb stattfindet, gelten die besonderen Auflagen für die Gastronomie.
  • Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt. Eine Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober 2020 wurde auf Bundesebene beschlossen.

Gruppenobergrenze im Sport gestrichen

  • Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport (bisher 20 Personen) sind ab dem 22. Juni 2020 aufgehoben. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich für den Innen- und Außenbereich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen (Raumgröße, Belüftung).
  • Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind einzuhalten.

Lehrgangsbetrieb wieder möglich (Trainerausbildung, Vereinsübungsleiter, Sachkunde usw.)

  • Im Bereich des Sports ist der Lehrgangsbetrieb u.a. mit einem angepassten Schutz- und Hygienekonzept und unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
    • kontaktfreie Durchführung,
    • die Nutzung von Umkleidekabinen in geschlossenen Räumlichkeiten ist nur gestattet, wenn ein Schutzund Hygienekonzept im Sinne von Abs. 5 Satz 2 vorliegt,
    • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
    • die Nutzung von Nassbereichen in geschlossenen Räumlichkeiten ist nur gestattet, wenn ein Schutzund Hygienekonzept im Sinne von Abs. 5 Satz 2 vorliegt; die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
    • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu oder Verlassen von Anlagen,
    • in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der Nutzung von Umkleiden und WCAnlagen besteht Maskenpflicht,
    • keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen und
    • keine Zuschauer.
    • Für eine ausreichende Belüftung mit Außenluft ist zu sorgen.
    • Für den Theorieunterricht gelten die gesonderten Regelungen des Mindestabstands von 1,5 m bei der Erwachsenenbildung. Soweit die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist, sind gleichermaßen wirksame anderweitige Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen (vgl. § 17 Abs. 2 Satz 2 und 3 der 6. BayIfSMV). Ein mögliches Musterhygienekonzept für Lehrgänge und Tagungen liegt seitens des BSSB vor. Es muss vor Ort an die jeweiligen standortspezifischen Gegebenheiten ggf. in Rücksprache mit dem örtlichen Gesundheitsamt angepasst werden.
  • Dies bedeutet, dass zum Beispiel die Aus- und Fortbildung für Trainer und Übungsleiter möglich ist. Ebenfalls können unsere überfachlichen Maßnahmen wieder stattfinden. Alle Angebote des BSSB finden Sie hier.
  • Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind einzuhalten.

Nutzung des Schützenstüberls

  • Das Schützenstüberl darf für Veranstaltungen genutzt werden, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten werden oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden.
  • Insbesondere Vereinssitzungen sind also auch wieder im Schützenstüberl möglich, soweit die baulichen Gegebenheiten die Einhaltung der gültigen Abstands- und Hygieneregeln erlauben.
  • Die bisherige Darstellung des bayerischen Innenministeriums, dass rein gesellige Zusammenkünfte nach dem Training nicht möglich sind, ist aktuell entfallen. Die Zusammenkunft ist hiernach möglich, soweit diese Veranstaltungscharakter besitzt.
  • Böller- und Salutschießen

    • Im Dialog mit dem bayerischen Innenministerium konnten wir nun eine praktikable und zufriedenstellende Lösung auch für unsere Böller- und Salutschützen erreichen.
    • Vor dem Hintergrund, dass die Böllerschützen Mitglieder im BSSB sind, gelten hier nun auch die für den Sport im Freien allgemein geltenden Regelungen.
    • Dies bedeutet, dass unter Einhaltung der Auflagen aus § 9 Abs. 2 der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) geböllert werden darf.
    • Die bisherige Beschränkung der Teilnehmerzahl auf 20 Personen entfällt.

    Für alle Lockerungen gilt: Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind einzuhalten, d.h. insbesondere:

    • Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein Minimum zu reduzieren und der Personenkreis möglichst konstant zu halten.
    • Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
    • In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten.
    • Maskenpflicht dort, wo ausdrücklich vorgeschrieben.

    Webmaster      25.06.2020, 23:34 Uhr | Update: 25.06.2020, 23:06 Uhr
    Kommentare

    Zu dieser Seite liegen noch keine Kommentare vor.
    Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.




    Zusatzinformationen
    Corona-Virus
    Komplette Lockerungsmaßnahmen erreichen das Schützenhaus - Maskentragepflicht auf Laufwegen und 3G bleiben (22.03.2022)
    Corona-Virus
    Lockerungen für den Sportbetrieb ab 17. Februar (17.02.2022)
    Corona-Virus
    Kleine Erleichterungen im Sportwesen (29.01.2022)
    Corona-Virus
    Sportliche Aktivitäten ruhen trotz 2G Plus Regelung im Sinne der Pandemiebekämpfung (26.11.2021)
    Corona-Virus
    Ab jetzt gilt 2G+ im Schützenhaus (24.11.2021)
    Corona-Virus
    Sportleitung weicht "zweimalige Aushelfregel" auf (10.11.2021)
    Könnte interessieren
    Sauschießen 2022Emilia Petter wird jüngste Königin des Sauschießens - Höchste Teilnehmerzahl seit 2008 gibt der Wiederbelebung Rückenwind
    Livestream - SASbssb.de veröffentlicht Virnsberger Livestream-Tutorial auf Startseite
    Schützenverein VirnsbergKleine Sommerpause nach arbeitsintensiven Wochen
    Video-Kanal
     
    Meistgelesen
    1. SK Junior Cup 2024
    Joshua Petter mit dem KK nur an der Spitze zu finden: Zwei Mal Gold in Berlin beim SK Junior Cup
    2. Deutsche Meisterschaft Sommerbiathlon 2024
    Schmallenberg / Sauerland ist Austragungsort der DM 2024
    3. Bezirksmeisterschaft 2024
    Michael Strauß sichert sich Bronze - Aufgelegt-Team muss sich einordnen
    4. Sauschießen 2024
    Vier Schießtage, acht Scheiben, ein gemeinsames Essen: '24er Sauschießen startet am 09. April
    5. Bayerische Meisterschaft Sommerbiathlon 2024
    Abermals bayerisches Kräftemessen der Sobis in Neubau/Oberfranken