Der letzte Hoffnungsschimmer der Schützen, über die Regelung zum Individualsport ihrem Hobby nachgehen zu können, ist Ad acta gelegt worden. Zwar wäre die Lücke laut bayerischer Staatsregierung sowieso zur Debatte gestanden, das Vorziehen des Gültigkeitszeitraums zum Verbot ab dem 13. November basiert aber auf einem Gerichtsurteil, nachdem ein zwangsweise geschlossenes Fitnessstudio erfolgreich gegen die Ungleichbehandlung in diesem Kontext geklagt hatte. Es wurde hier das Gleichheitsprinzip juristisch angeführt.
Somit ist das Schützenhaus ab sofort wiederum komplett geschlossen und auch kein Individualtraining mehr möglich. Der Bayerische Sportschützenbund (BSSB) hat zu diesem Aspekt wiederum eine schützenspezifische Einschätzung auf seiner Homepage (www.bssb.de) veröffentlicht. Woraus im Nachfolgenden wortwörtlich zitiert wird:
Schießsport derzeit nur noch im Freien erlaubt – Raumschießanlagen geschlossen
- Mit der Änderung der 8. BaylfSMV vom 12. November 2020 ist nun auch die Ausübung von Individualsportarten, wozu auch der Schießsport gehört, Indoor (Raumschießanlagen) untersagt.
- Die Ausübung von Individualsport im Freien ist weiterhin möglich. Dies gilt z. B. für unsere Bogendisziplinen, das Wurfscheibenschießen, den Targetsprint oder Sommerbiathlon. Die Ausübung ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands (inklusive Aufsicht/Trainer/Vereinsübungsleiter) erlaubt.
- Unklar ist derzeit, inwieweit der Schießsport auf halboffenen/teilgedeckten Schießständen möglich ist. Während des ersten Lockdowns im Frühjahr wurden die halboffenen/teilgedeckten Schießstände auf Nachfrage des BSSB sehr schnell dem Sport im Freien zugeordnet. Derzeit liegen uns hierzu jedoch keine belastbaren Aussagen vor. Wir empfehlen daher vor Nutzung der teilgedeckten/halboffenen Schießstände in jedem Fall mit der örtlichen Kreisverwaltungsbehörde Rücksprache zu halten.
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