Nach der Sportleitersitzung im Juli, lässt die Sportleitung des Schützengaus Ansbach nun den Ankündigungen Taten folgen. In einem Schreiben an alle Vereinssportleiter wurden die klaren Rahmenbedingungen für das sogenannte "Vorschießen" gezogen.
Grundsätzlich sehen die verschiedenen Sportordnungen generell kein Vorschießen vor. Angesichts des Ligacharakters und in "begründeten Ausnahmefällen", sollen Schützen weiterhin von dieser Option Gebrauch machen können. Grundlage hierfür seien aber "schwerwiegenden Verhinderungsgründen". Als Beispiele wurden in dem Rundschreiben vom Sportleiter Martin Christ folgende Beispiele genannt.
• berufliche Verpflichtungen
• Pflege von Angehörigen
• schulische Veranstaltungen
• vergleichbare, nicht selbst verschuldete Verhinderungsgründe
Der oftmals in der Vergangenheit bemühte Urlaub oder Geburtstag sind somit kein hinreichender Rechtfertigungsgrund. Das Schreiben legt des Weiteren die Schrittfolge zum Vorschießen dar.
Rundschreiben der Sportleitung188 kB
Auch der SV Virnsberg hat in seiner RWK-Netiquette193 kB das Thema Vorschießen explizit behandelt. Dies deckt sich mit den Rahmenbedingungen des Ansbacher Verbandes.
In weniger als vier Wochen beginnt die neue Wettkampfrunde mit dem Luftgewehr über die verschiedenen Altersklassen hinweg. Meldeschluss ist Ende August. Die Einteilung der Mannschaften ist Anfang September zu erwarten.
Was ist Vorschießen?






